Ahoi ihr Langratten. Jeder sich im Netz tummelt wird Zwangsweise mit Werbung aller Art konfrontiert. Mit nur ganz wenigen Ausnahmen, zum Beispiel die Annozone, wird auf vielen Internetseiten, an allen möglichen Stellen Werbung aller Art eingeblendet. Nicht wenige Nutzer dürften sich noch daran erinnern, das reale Postfach quoll manchmal über, vor all den verschiedenen Blättchen die einem suggerierten, kauf doch bei uns, is grad im Sonderangebot. Doch zu einem sehr hohen Anteil, wandern diese Werbeblättchen ungelesen in den Papiercontainer, oftmal samt dem Wochenblättchen, das manchmal dünner ausfällt als die darin enthaltenen Werbungsblätter. Für reale Postkästen gibt es deshalb entsprechende Aukleber, an die sich die meisten Verteiler und Austräger auch halten. Sogar ein Urteil gibt es dazu, wenn der Empfänger seinen erklärten Willen darlegt, darf keine Werbung in den Postkaten eingesteckt werden, das Urteil ist unten verlinkt. Nun geht es aber um die Medienverlage, welche meinen, der Nutzer müsse sich das gefallen lassen, mancher argumentiert sogar, man würde deren Websites manipulieren, und die Wewrbung nicht sehen zu müssen. Adblock+ kennt fast jeder der sich mit diesem Thema beschäftigt, die Herstellerfirma Eyeo, mit Sitz in Köln, hat nun vor dem Oberlandesgericht in München einen kleinen Schritt Richtung Erfolg erreicht. Die Richter dort scheinen doch mehr Verstand zu besitzen was denn wirklich passiert, und gaben den Verlegern eine Abfuhr. Nicht Eyeo entscheidet wer Werbung sieht, sondern der Nutzer, und nur dieser. Denn jeder entscheidet schließlich selbst was er sehn möchte und was nicht.
Quellen:
Artikel bei Heise &
Artikel bei Urteile kostenlos