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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Robinson Crusoe« (7. April 2004, 17:25)
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Original von Robinson Crusoe
ein wenig werbung hier und da für die annozone ist ja ganz okay
aber fällt das hier nicht schon unter die kategorie umweltverschmutzung
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Original von Robinson Crusoe
yo danke für den hinweis niki
ich verspreche dir, ich werd sowas auch nie wieder tun
indianerehrenwort
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Original von DDner
Boah ey, was geht'n hier ab...? Seit wann sind elegante Fotomontagen = Verschmutzung öffentlicher Gebäude? Außerdem, wer sagt, dass solch eine Brücke zwangsläufig öffentlich sein muß? Nehmen wir nur mal die Mautbrücken, die hier oder da bei ebay zu ersteigern waren. Wenn ich so eine hätte, dazu ein Grundstück, wo die hübsch zur Geltung kommt, dann könnte ich doch wohl damit tun und lassen, was ich will. Mit Ausnahme nicht statthafter Verschönerungen.
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Originally posted by Falke
@Niki: Ist nun die Frage, ob hier die Vorasussetzungen des §127(2) STPO vorliegen. Die Gefajr im Verzuge ist hier wohl nicht gegeben.
Und einen richterlichen Haftbefehl wird er so schnell nicht bekommen.
Zitat
Original von Stefan
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Originally posted by Falke
@Niki: Ist nun die Frage, ob hier die Vorasussetzungen des §127(2) STPO vorliegen. Die Gefajr im Verzuge ist hier wohl nicht gegeben.
Und einen richterlichen Haftbefehl wird er so schnell nicht bekommen.
Egal, ich verhafte dich auch ohne Gefahr im Verzuge
Neulich habe ich ein komplettes Kaufhaus incl. Personal und Kundschaft der Polizei übergeben, weil die Kassiererin mich an der Kasse besch****** hatte.
Zitat
Original von Stefan
Egal, ich verhafte dich auch ohne Gefahr im Verzuge
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Original von Falke
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Original von Stefan
Egal, ich verhafte dich auch ohne Gefahr im Verzuge
Das wiederum wäre eine Straftat, weil der §127(2) nur für Polizeivollzugsbeamte gilt.
Aber damit würdest Du mir die Gelegenheit bieten, Dich nach §127(1) STPO vorläufig festzunehmen.
Zitat
Original von Niki
Ich bezweifle, dass Robinson diese Brücke gehört. Außerdem gehört diese Brücke der Stadt, somit ist sie öffentlich.